Wo sollen sie denn nun hin meine Schützlinge?
Was muss der Übernehmer "zu bieten" haben?
Vermittlungsvoraussetzungen:
- Kenntnis von der artgerechten Haltung, Pflege und Fütterung der Ratte
Niemand fällt als Profi vom Himmel. Ich verlange nicht, das jeder Übernehmer bis ins kleinste Detail jedes bischen Wissen rund um die Ratte bereits im Handgepäck hat. Ich kann die Tiere aber natürlich nur an Menschen abgeben, die sich vorher schlau gemacht haben. Hierfür gibt es vielfältige Informationsquellen. Sollten Fragen zur Rattenhaltung auftreten nehme ich mir gerne Zeit diese zu beantworten.
- Abgabe erfolgt mindestens zu zweit in bereits vorhandene Gruppen, bei Rudelneugründung mindestens zu dritt
Bis auf die wenigen, explizit als Einzeltiere gekennzeichneten Ratten verläßt kein Tier das Schlarattenland alleine. Die Abgabe in eine Haltung zu zweit ist nur bei Tieren möglich, die auch hier nur einander haben. Sollen die aus dem Schlarattenland adoptierten Ratten in eine bestehende Gruppe integriert werden, können sie auch zu zweit abgegeben werden.
Möchte der Übernehmer ein ganz neues Rudel aufbauen ziehen meine Schützlinge mindestens zu dritt um. Hält man Ratten nur zu zweit kommt es spätestens wenn eine einmal erkrankt und evtl nach einer OP einzeln sitzen muss zu Problemen, dann hat man zwei Tiere die absolut nicht artgerecht nämlich alleine leben.
Stirbt einer der beiden müßte der Mensch in seiner Trauer dennoch schnellstmöglich für einen neuen Artgenossen sorgen wobei man dann noch berücksichtigen muss, dass in einer Gruppe von 3 und mehr Tieren gehaltne Ratten sich meist besser an neue Artgenossen gewöhnen lassen als solche die nur zu zweit gelebt haben.Grundsätzlich sind größere Gruppen meist harmonischer als kleine.
- Abgabe nur in ausreichend große Käfige von mindestens 400l Volumen
Der Käfig in denen die Tiere dauernd gehalten werden sollte eine Grundfläche von 0,5qm (z.B. 100x50cm oder 70x80cm) ebensowenig unterschreiten wie eine Höhe von 100cm.
Es stimmt, dass Ratten gerne klettern, leider aber wird oft verkannt, dass der Käfig neben der Möglichkeit zu klettern auch die Vorrausetzungen bieten muss einmal einige Sprünge oder einen kleinen Sprint gradeaus zu machen. Auch ist es sicherlich richtig, dass große Gruppen größere Behausungen benötigen, jedoch das im Umkehrschluss für eine kleine Gruppe von 3 Ratten die vielzitierten Mindestmaße von 80x50x80 cm ausreichen sollen ist mit meiner Kenntnis der Tiere nicht zu vereinbaren.
Auch Ratten die in kleiner Gruppe leben möchten sich bewegen, rennen, hüpfen und klettern. Demnach sollte auch ein Käfig für 3 Ratten ein Volumen von mindestens 400l (z.B. 100x50x100 oder 70Bx80Tx100H) nicht unterschreiten. Auch wenn die Nasen täglich Auslauf haben ist der Käfig als ihr Revier der Lebensmittelpunkt. Eine große Grundfläche ist vorallem dann von Vorteil, wenn die Tiere bedingt durch Alter oder Krankheit die Lust oder Fähigkeit zum Klettern teilweise einbüßen)
- Vorhandensein eines angemessenen Intigrationskäfigs
Mit der Ausnahme von Babies bis ca 12 Wochen können einander fremde Ratten niemals ohne Integration zusammengesetzt werden. Daher muss bei Vermittlung entweder ein Extrakäfig vorhandensein oder der vorhandene sicher zu unterteilen sein.
Da dieser Käfig nicht zur Dauerunterbringung gedacht ist wird keine Ratte böse sein, wenn er den einen oder anderen cm unter den Mindestmaßen liegt. Klar sollte in dem Fall aber sein, dass den Tieren bei seltener aber möglicher scheitern der Integration entweder ein geeigneter Käfig zur VErfügung gestellt werden muss oder sie an mich zurückgegeben werden.
- Abschluss eines Schutzvertrages
Der Übernehmer schließt mit mir einen Schutzvertrag (wird in absehbarer Zeit online einsehbar sein)ab Dieser gilt wie der Nahme schon sagt dem Schutz der vermittelten Ratten. Dies ist kein Akt des Mißtrauens, viel mehr geht es darum alle Mißverständnisse zu vermeiden und jede noch so unwahrscheinliche Situation so zu regeln, dass die Nasen nie wieder das ereilt was sie einst zu mir brachte: Ein ungewisses Schicksal.
- Schutzgebühr/Unkostenersatz
Bei Vermittlung wird ein Unkostenersatz von 10 Euro pro Tier fällig. In Einzelfällen kann davon abgerückt werden. Etwa bei der Vermittlung von chronisch kranken oder charakterlich problematischen Tieren.